Epilepsie: Durchstarten im Beruf trotz Handicap

Oftmals stehen Menschen mit Epilepsie vor der Frage, welchen Beruf sie erlernen oder ausüben können. Als Schwerbehinderte stehen ihnen nicht alle Türen offen. Doch gibt es wertvolle Hilfen, um einen Weg in den Job zu bahnen.

Eigentlich wollte Ralf Nessler Lokführer werden. Nach der Diagnose Epilepsie war das nicht mehr möglich, sagt der 22-Jährige. Ich habe mich aber nicht unterkriegen lassen und mich informiert, wo und wie ich einen Arbeitsplatz bekommen kann, der mir Spaß macht und bei dem meine Krankheit keine Einschränkung ist.

Vorbehalte entkräften

Ralf machte zunächst eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker, wurde dann aber nicht übernommen. Ich bin schon immer offen mit meiner Erkrankung umgegangen. Aber es ist frustrierend, wenn man nach vielen Vorstellungsgesprächen nur Absagen erhält, so der junge Mann. Wie ihm geht es auch anderen Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung: Nach der Ausbildung haben sie Probleme, einen festen Job zu bekommen. Zu groß sind häufig die Vorbehalte von Arbeitgebern, jemanden einzustellen, der vermeintlich weniger leistungsfähig ist als andere Bewerber.

Chancen nutzen

Fast alle Menschen mit Epilepsie erhalten den Schwerbehindertenstatus oder haben ein Recht auf Gleichstellung. Das erschwert nach wie vor ihren Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Wir versuchen, Vorurteile abzubauen und die Firmen darüber aufzuklären, dass Personen mit einem Handicap leistungsstarke Arbeitnehmer sein können, sagt Hans-Peter Baier von der Agentur für Arbeit in Ulm. Das gilt auch für Epilepsie. Die Betroffenen haben statistisch betrachtet nicht mehr Fehlzeiten oder Arbeitsunfälle als gesunde Arbeitnehmer. Zu den Maßnahmen der REHA-Teams der Arbeitsagentur gehören beispielsweise ärztliche Gutachten, um die Leistungsfähigkeit des Betroffenen sowie Stärken und Schwächen einzuschätzen. Dazu kommen Schulungs- und Weiterbildungsangebote, die Vermittlung von Praktika und Ausbildungsplätzen und das Zusammenbringen von möglichen Arbeitgebern und Bewerbern.

So auch im Fall von Ralf Nessler. Durch die Initiative seiner Arbeitsagentur wurde ein Betrieb auf den jungen Mann aufmerksam, bei Vorstellungsgespräch und Praktikum konnte er überzeugen und wurde schließlich eingestellt. Ich bin froh, dass ich die Chance bekommen habe zu zeigen, was ich leisten kann, sagt er.

Berufstätigkeit sichern

Tritt die Epilepsie erst auf, wenn der Betroffene berufstätig ist, stellt sich die Frage, ob und in welcher Form er seinen Beruf weiter ausüben kann. Das hängt nicht nur von der Schwereder Erkrankung ab, sondern auch von den Möglichkeiten seines Arbeitgebers, ihn weiter zu beschäftigen.

Sollte eine Anpassung der bestehenden Stelle an neue Anforderungen nötig sein, können die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder das Integrationsamt für eine finanzielle Förderung aufkommen. Zu den Leistungen gehören unter anderem:

  • ein Lohnkostenzuschuss bei verminderter Leistungsfähigkeit,
  • technische Arbeitsmittel, beispielsweise bei Epilepsie flackerfreie Bildschirme,
  • die Gestaltung barrierefreier Zugänge,
  • Fahrdienste zwischen dem Zuhause und der Arbeitsstelle.

Alle Möglichkeiten ausschöpfen

Reichen die Maßnahmen nicht aus, da der Betroffene seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss der Arbeitgeber prüfen, inwieweit er eine andere Stelle anbieten kann. Falls hierfür eine besondere Qualifikation oder ein Lohnausgleich erforderlich sind, da die neue Stelle geringer vergütet wird als die vorherige, können die genannten Institutionen eintreten.

In Fällen, in denen eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist, steht Betroffenen die Arbeitsagentur zur Seite. Sie hilft bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, falls notwendig übernimmt sie eine Umschulung und hilft mit Arbeitslosen- oder Übergangsgeld aus. ag